Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7732-18-5
Name der Chemikalie
Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-10-05
Produktidentifikator
NANOCOLOR gesamt-Chrom 2
REACH-Registrierungsnummer
siehe
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produkt für analytische Zwecke Zuordnung zu Expositionsszenarien nach REACh, RIP 3.2 Codes: SU 0-2, PC 21, PROC 15, AC 0 Das Expositionsszenario ist in die Abschnitte 1-16 integriert
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
nicht bekannt
Herstellername
MACHEREY-NAGEL GmbH & Co. KG
NOTRUFNUMMERN:
DE: Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
MACHEREY-NAGEL AG
E-Mail-Addresse
msds@mn-net.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272, H302, H315, H317, H319, H334, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 2.0 Einstufung für das vollständige Produkt GHS03 GHS07 GHS08
Signalwort
GEFAHR GEFAHR - Keine Gefahrenklasse GEFAHR H317, H334 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. P261sh, P280sh, P342+311 Einatmen von Staub/Dampf vermeiden. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 30 mg gesamt-Chrom 2, lyophylisiert (R0) Nicht kennzeichnungspflichtig -
Gefahrenhinweise
Gefahrenklassen/-kategorien H272 Oxid. Festst. 2 H302 Acute Tox. 4 H315 Hautreiz. 2 H317 Sensibilisierung der Haut Kat. 1A/1B H319 Augenreizung Kat. 2 H334 Sens. Atemw. 1A/1B H335 STOT einm. 3 Gefahrenklassen/-kategorien H272 Oxid. Festst. 2 H302 Acute Tox. 4 H315 Hautreiz. 2 H317 Sensibilisierung der Haut Kat. 1A/1B H319 Augenreizung Kat. 2 H334 Sens. Atemw. 1A/1B H335 STOT einm. 3 30 mg gesamt-Chrom 2, lyophylisiert (R0) Nicht kennzeichnungspflichtig
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
5 g gesamt-Chrom 2 R1 GHS03 GHS07 GHS08
2.2. Kennzeichnungselemente
Nach der CLP-Verordnung müssen Innenverpackungen nur mit GHS-Symbol(en) und Produktidentifikator(en) gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.1.2). Innenverpackungen bis 10 mL brauchen max. die 2 wichtigsten Symbole (Abs.1.5.2.4.1 /2). Mindergefährliche Stoffe/Gemische mit Signalwort: ACHTUNG müssen bis 125 mL nicht mit H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.2). Diese Kennzeichnungserleichterung gilt NICHT für sensibilisierende Stoffe. Brandfördernde Gemische mit Signalwort: GEFAHR und H272 müssen bis 125 mL nicht mit H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden. 5 g gesamt-Chrom 2 R1 GHS03 GHS07 GHS08
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen Bei pH-Werten < 5 oder > 9 ist stets mit reizender Wirkung zu rechnen. Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Verursacht durch Verschlucken, Einatmen von Dämpfen/Stäuben, direkten Hautkontakt, schon in geringen Mengen Gesundheitsschäden. Wiederholender Hautkontakt auch in kleinen Mengen kann zur Sensibilisierung führen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt ---
PBT
nicht zutreffend
vPvB
nicht zutreffend