NANOCOLOR Cadmium/o.CCl4

MACHEREY-NAGEL AG

Überarbeitet am : 2019-03-15

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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 5
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

7732-18-5

Name der Chemikalie

Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O

Konzentration

N/A

EC/CAS

1310-73-2

Name der Chemikalie

sodium hydroxide

Konzentration

N/A

EC/CAS

77-92-9

Name der Chemikalie

Citric acid

Konzentration

N/A

EC/CAS

215-185-5

Name der Chemikalie

Potassium or sodium hydroxide (20)

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2019-03-15

Produktidentifikator

NANOCOLOR Cadmium/o.CCl4

REACH-Registrierungsnummer

siehe

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Produkt für analytische Zwecke Zuordnung zu Expositionsszenarien nach REACh, RIP 3.2 Codes: SU 0-2, PC 21, PROC 15, AC 0 Das Expositionsszenario ist in die Abschnitte 1-16 integriert

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

nicht bekannt

Herstellername

MACHEREY-NAGEL GmbH & Co. KG

NOTRUFNUMMERN:

DE: Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

MACHEREY-NAGEL AG

E-Mail-Addresse

sds@mn-net.com (m

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H290, H314, H319

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H290

May be corrosive to metals

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

1272/2008 2.0 Einstufung für das vollständige Produkt GHS05 GHS07

Signalwort

GEFAHR ACHTUNG - Keine Gefahrenklasse 100 mL Cadmium R3 GHS05 GEFAHR - Keine Gefahrenklasse 5 g Watte Nicht kennzeichnungspflichtig - Keine Gefahrenklasse ACHTUNG 5 g Cadmium R2 Nicht kennzeichnungspflichtig - 100 mL Cadmium R3 GHS05 GEFAHR H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P260sh, P280sh, P303+361+353, P305+351+338, P310 Staub/Dampf nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 10 g Cadmium R4 Nicht kennzeichnungspflichtig - 5 g Watte Nicht kennzeichnungspflichtig -

Gefahrenhinweise

Gefahrenklassen/-kategorien H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1A H319 Schwere Augenreizung Kat. 2 Gefahrenklassen/-kategorien H319 Schwere Augenreizung Kat. 2 5 g Cadmium R2 Nicht kennzeichnungspflichtig Gefahrenklassen/-kategorien H290 Ätzwirkung auf Metall Kat. 1 H314 Ätzwirkung auf die Haut Kat. 1A 10 g Cadmium R4 Nicht kennzeichnungspflichtig

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

50 mL Cadmium R1 GHS07

2.2. Kennzeichnungselemente

Nach der CLP-Verordnung müssen Innenverpackungen nur mit GHS-Symbol(en) und Produktidentifikator(en) gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.1.2). Mindergefährliche Stoffe/Gemische mit Signalwort: ACHTUNG müssen bis 125 mL nicht mit H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.2). Metallkorrosive Lösungen müssen bis 125 mL nicht mit GHS-Symbol, Signalwort, H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden (EU 1272/2008 Anhang I Abs.1.5.2.1.3). 50 mL Cadmium R1 GHS07

2.3 Sonstige Gefahren

Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen Allgemein ist bei pH-Werten < 2 oder > 11,5 mit ätzender Wirkung zu rechnen. Bei pH-Werten < 5 oder > 9 ist stets mit reizender Wirkung zu rechnen. "Kann gegenüber Metallen korrosiv sein." hat nur Relevanz bei größeren Konzentrationen und Mengen. Die Kennzeichnung mit GHS05 würde zu einer "ÜBERKENNZEICHNUNG" führen (siehe GHS-Verordnung 1272/2008/EG Anhang I, Kap. 1.5.2.1.3. - keine Kennzeichnung bis 125 mL). --- Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Verursacht auf der Haut, Augen und Schleimhäuten je nach Konzentration, Temperatur und Einwirkzeit unterschiedlich schwere Verätzungen und schlecht heilende Wunden. Dämpfe, besonders auch aus heißer Flüssigkeit und Nebel wirken stark reizend auf Augen und Atmungsorgane. - Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Nicht in die Umwelt gelangen lassen. ---

PBT

nicht zutreffend

vPvB

nicht zutreffend

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