Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-05-18
Produktidentifikator
DERIL
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Insektizid
NOTRUFNUMMERN:
145 oder 044/ 251 51 51 Toxikologisches Informationszentrum für
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Maag, Syngenta Agro AG
E-Mail-Addresse
sds_syngenta.ch@syngenta.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H318, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Richtlinie (EU) 1272/2008 (CLP) Eye dam. Kategorie 1 H318 Asp. Tox. Kategorie 1 H304 Aquatic Chronic Kategorie 2 H411 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Xi, Reizend R41 Gefahr ernster Augenschäden N Umweltgefährlich R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS08 GHS09 ÄTZEND GESUNDHEITSSCHÄDIGEND GEWÄSSERGEFÄHRDEND
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen P305+351+338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301+310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch erfüllt nicht die REACh-Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB.