Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9016-87-9
Name der Chemikalie
4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat tech. (Polymeres) MDI, pMDI (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)
Konzentration
40-60% 30-40%
EC/CAS
202-966-0/101-68-8
Name der Chemikalie
4,4’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
10-20%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-02-14
Produktidentifikator
KLEIBERIT PUR 501.0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoff
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 7244 62 486
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
M.G.Becker GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
sicherheit@kleiberit.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H332, H334, H335, H351, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS08 Gesundheitsgefahr Sens. Atemw. 1 H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Karz. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. STOT wdh. 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. GHS07 Ausrufezeichen Akut Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Hautreiz. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Augenreiz. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Sens. Haut 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. STOT einm. 3 H335 Kann die Atemwege reizen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R20-40-48/20: Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. Xn; Sensibilisierend R42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Xi; Reizend R36/37/38: Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. (Fortsetzung von Seite 1)
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat
R-Sätze
20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. 36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 23 Dampf/Aerosol nicht einatmen 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Enthält
Isocyanate. Hinweise des Herstellers beachten -------------------------- - Bei Personen, die bereits für Diisocyanate sensibilisiert sind, kann der Umgang mit diesem Produkt allergische Reaktionen auslösen. - Bei Asthma, ekzematösen Hauterkrankungen oder Hautproblemen Kontakt, einschließlich Hautkontakt, mit dem Produkt vermeiden. - Das Produkt nicht bei ungenügender Lüftung verwenden oder Schutzmaske mit entsprechendem Gasfilter (Typ A1 nach EN 14387) tragen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *