Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-289-5/56-81-5
Name der Chemikalie
glycerol
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-765-0/7722-84-1
Name der Chemikalie
Hydrogen peroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-03-30
Produktidentifikator
Hand- und Flächen- Desinfektionsmittel
REACH-Registrierungsnummer
nicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel zur hygienischen Händedesinfektion und
Hersteller / Lieferant
M&C GmbH
Herstellername
Thomas Prinz GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
M&C GmbH
E-Mail-Addresse
schnaps@prinz.cc
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeit, Kategorie 2 H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme
GHS02, GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar H319: Verursacht schwere Augenreizung
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt/Restmengen der Problemstoffsammelstelle oder einem befugten Sammler für gefährliche Abfälle zuführen. Restentleerter Behälter als Wertstoff/gelber Sack entsorgen. 2.3 Sonstige Gefahr: Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger / leichtentzündbarer Dampf/Luft-Gemische möglich. Dieses Gemisch enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 Gew-% oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind (Kriterien des Anhang XIII der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).