Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-12-13
Produktidentifikator
1148542 Lyreco Highlighter Ink/ ORANGE
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gebrauchte nach den Anweisungen des Herstellers
NOTRUFNUMMERN:
Gesellschaft / Organisation
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Lyreco
E-Mail-Addresse
info@lyreco.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H332, H335, H341, H351, H361, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] ]] Akute Toxizität (inhalative) Gefahrenkategorie 4, Verätzung/Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2, Augenreizung, Gefahrenkategorie 2, Keimzell Mutagenität, Gefahrenkategorie 2, Karzinogenität, Gefahrenkategorie 2, Reproduktionstoxizität, Gefahrenkategorie 2, STOT - SE (. Resp. Irr) Kategorie 3, [1] Chronische aquatische Toxizität, Gefahrenkategorie 3 1. Geordnet nach Chemwatch; 2. Klassifizierung von EG-Richtlinie 67/548/EWG gezogen - Anhang I ; 3. Klassifizierung von EG-Richtlinie 1272/2008 gezogen Legende: - Anhang VI
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP
Signalwort
ACHTUNG
Gefahrenhinweise
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen . H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen . H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. H335 Kann die Atemwege reizen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Zusätzliche Erklärung(en)
Verhütung
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Antwort
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sicherheitshinweise
Aufbewahrung P405 Unter Verschluss aufbewahren. Entsorgung P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen Vorschriften zuführen
2.3 Sonstige Gefahren
Gefahr kumulativer Wirkungen*. REACh - Art.57-59: Die Gemisch nicht enthalten Substances of Very High Concern (SVHC) auf der SDS Druckdatum.