Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
264-843-8/64359-81-5
Name der Chemikalie
4,5-Dichloro-2-octylisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-05-06
Produktidentifikator
MATTES SILICON
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bauchemisches Produkt zum Bauen, Modernisieren und Reparieren
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Angaben verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LUGATO GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
technik@lugato.de, info@puag.ch
GHS-Informationen
Signalwort
-
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aquatic Chronic 3; H412 Hinweise zur Einstufung Einstufung und Kennzeichnung in Bezug auf Ätz-/Reizwirkung auf die Haut basieren auf den Ergebnissen von toxikologischen Untersuchungen am Produkt (Gemisch). Einstufung und Kennzeichnung in Bezug auf schwere Augenschädigung/Augenreizung basieren auf den Ergebnissen von toxikologischen Untersuchungen am Produkt (Gemisch). Einstufung und Kennzeichnung in Bezug auf Gewässergefährdung basieren auf den Ergebnissen von ökotoxikologischen Untersuchungen am Produkt (Gemisch). Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren
Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenhinweise
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH208
Enthält
4,5-Dichlor-2-Octyl-2H-Isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Produkt ist nach Chemikalienverordnung (ChemV, SR 813.11) nicht kennzeichnungspflichtig.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Angaben verfügbar.