Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-09-24
Produktidentifikator
FLIESE-AUF-FLIESE-KLEBER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bauchemisches Produkt zum Bauen, Modernisieren und Reparieren
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Angaben verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+431 406 43 43 (Vergiftungsinformationszentrale der Gesundheit Österreich GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LUGATO GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
technik@lugato.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
STOT SE 3; H335 Eye Dam. 1; H318 Skin Irrit. 2; H315 Hinweise zur Einstufung Einstufung und Kennzeichnung in Bezug auf Sensibilisierung der Atemwege und/oder der Haut basieren auf den Ergebnissen von toxikologischen Untersuchungen am Produkt (Gemisch). Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren
Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement
Gefahrenhinweise
H335 Kann die Atemwege reizen. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nach EG-Verordnung 1907/2006, Anhang XVII (47) gelten diese Gemische als chromatarm. Der Anteil an wasserlöslichem Chromat (VI) liegt unter 2 ppm (mg/kg).
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Angaben verfügbar.