Allgemeine Information
Produktidentifikator
METHACRYLIC ACID
1.3 Synonyme:
Stabilisierte Methacrylsäure; 2-Methylacrylsäure; Alpha-Methacrylsäure; Alpha-Methylacrylsäure; MAA
CAS-Nr.
000079-41-4
REACH-Registrierungsnummer
01-2119463884-26-0002
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herstellung Formulierung und re-Verpackung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Mischungen, die nicht reagiertes flüssiges Monomer enthalten, können mit Haut oder Nägeln in Kontakt kommen Bitte entnehmen Sie weitere Details dem Anhang mit den Expositionsszenarien
NOTRUFNUMMERN:
+32 3 575 5555 oder
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Lucite International
E-Mail-Addresse
msdsinfo@lucite.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H311, H314, H318, H332, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). Akute Toxizität (Oral) Kategorie 4 H302 Akute Toxizität (Dermal) Kategorie 3 H311 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 1A H314 schwere Augenschädigung/Augenreizung der Kategorie 1 H318 Akute Toxizität (Inhalativ) Kategorie 4 H332 Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kategorie 3 H335 Den vollen Text der H-Sätze finden Sie in Kapitel 16.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H311: Giftig bei Hautkontakt. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H335: Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar) Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter als gefährlichen Abfall gemäß lokalen und nationalen Vorschriften, einer Sondermüllverbrennung zuführen. Muß unter Beachtung der Sonderabfallvorschriften nach Vorbehandlung einer hierfür zugelassenen Sonderabfallverbrennungsanlage zugeführt werden.
2.3 Sonstige Gefahren
Nicht als PBT oder vPvB eingestuft. 3.