Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
63449-41-2
Name der Chemikalie
Quaternary ammonium compounds, benzyl-C8-18-alkyldimethyl, chlorides
Konzentration
N/A
EC/CAS
264-151-6
Name der Chemikalie
Benzalkonium chloride, bromide and saccharinate (8)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-05-21
Produktidentifikator
GAD 2020
CAS-Nr.
63449-41-2
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor
NOTRUFNUMMERN:
Buero 08-16 Uhr 06051 5330843
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LS Solution
E-Mail-Addresse
info@ls-solution.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Gefahrenhinweise
C - Ätzend, N - Umweltgefährlich Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sehr giftig für Wasserorganismen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
R-Sätze
Verursacht Verätzungen. Sehr giftig für Wasserorganismen.
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Gewässergefährdend: Aqu. akut 1
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Quaternäre Ammoniumverbindungen (vgl. Benzyl-C8-18-alkyldimethyl-, Chloride)
Gefahrenpiktogramme
GHS05-GHS09
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.