Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-08-12
Produktidentifikator
Ammoniumsulfat 20% N, granuliert
1.3 Synonyme:
des Stoffes, bzw. Gemisches
CAS-Nr.
keine
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
des Stoffes oder Gemisches Granuliertes Ammoniumsulfat ist ein Stickstoffdünger mit mooshemmender Wirkung, der zum Direktdüngen von Pflanzen sowie für die Zubereitung von Düngergemischen zur Ernährung von Kulturpflanzen bestimmt ist Nicht empfohlene Verwendung des Stoffes oder Gemisches Nicht bekannt
Herstellername
Lovochemie, a.s
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Lovochemie, a.s
E-Mail-Addresse
info@lovochemie.cz
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP Klassifikation des Stoffes bzw. Gemisches:
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Eye Damage 1; H318
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP): Gefahrenwarnsymbole:
Signalwort
Gefahr Standardsätze zur Gefährlichkeit: H318 – Verursacht schwere Augenschäden. Hinweise für den sicheren Umgang: P280 – Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Schutzbrille tragen. P305+P351+P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
2.3 Sonstige Gefahren
Schwerwiegendste negative Wirkungen der Anwendung des Produktes oder Gemisches auf die menschliche Gesundheit: Das Pulver des Düngergranulats kann in Abhängigkeit von der Konzentration die Haut, die Atemwege und die Augen reizen. Die Reizwirkung erhöht sich durch Feuchtigkeit oder beim Schwitzen. Schwerwiegendste ungünstige Wirkungen der Anwendung des Stoffes oder Gemisches auf die Umwelt: Der Dünger und seine Rückstände dürfen gemäß dem Gesetz Nr. 254/2001 GBl. keine Wasserressourcen, einschl. der Oberflächengewässer, kontaminieren; sodass mit ihnen entsprechend diesem Gesetz umzugehen ist. Schwerwiegendste negative physikalisch-chemischen Wirkungen der Anwendung des Produktes bzw. Gemisches: Nicht bekannt. Den Wortlaut sämtlicher Klassifikationen und Standardsätze zu Gefährdungen entnehmen Sie dem Abschnitt 16.