Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
2.0
Überarbeitet am
2018-12-12
Produktidentifikator
RAFT Neutralising solution
CAS-Nr.
1310-73-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung. Nicht für den Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung. Nicht für den Einsatz in Diagnoseverfahren
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Lonza Ltd
E-Mail-Addresse
sds@lonza.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
#2_2_1_CLASSIFICATION
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Ätzwirkung auf die Haut, H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Unterkategorie 1B Augenschäden. Schwere Augenschädigung, H318: Verursacht schwere Augenschäden. Kategorie 1
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhydroxid
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.