Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-06-06
Produktidentifikator
Clay Pack
CAS-Nr.
1302-78-9
REACH-Registrierungsnummer
Eine
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformation München
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Long Life for Art
E-Mail-Addresse
info@llfa.de
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung nach CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, aktuelle Fassung) Nicht eingestuft, Bentonit erfüllt die Kriterien zur Klassifizierung nicht. Einstufung nach EU-Richtlinie (67/548/EWG oder 1999/45/EG, aktuelle Fassung) Nicht eingestuft, Bentonit erfüllt die Kriterien zur Klassifizierung nicht.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 - Kein gefährlicher Stoff laut GHS.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält weniger als 1% w / w RCS (alveolengängige kristalline Kieselsäure). Abhängig von der Handhabung und Verwendung (Mahlen, Trocknen, Verpacken), kann einatembarer Feinstaub erzeugt werden. Der Staub enthält alveolengängigen Quarzfeinstaub. Längeres und/oder starkes Einatmen von Quarzfeinstaub kann Lungenfibrose verursachen, gemeinhin als Silikose bezeichnet. Die wichtigsten Symptome von Silikose sind Husten und Atemlosigkeit. Berufsbedingte Exposition gegenüber Feinstaub sollte überwacht und kontrolliert werden. Beim Umgang mit dem Produkt sollten Methoden und Techniken zur Minimierung oder Verhinderung der Staubentwicklung angewendet werden. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Trockenmittelbeuteln kommt es nicht zur Freisetzung von Trockentonstäuben. Die Angaben in den Kapiteln 6, 7 und 8 sind nur bei unbeabsichtigter Freisetzung größerer Mengen zu beachten. Der Stoff erfüllt die Kriterien für PBT oder vPvB nicht.