Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
233-046-7/10025-87-3
Name der Chemikalie
Phosphoryl trichloride
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2025-10-01
Produktidentifikator
PHOSPHORUS OXYCHLORIDE EXTRA PURE
1.3 Synonyme:
Phosphorus(V) oxychloride, Phosphoric trichloride, Trichlorophosphate, Phosphorus(V) oxide trichloride
CAS-Nr.
10025-87-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laboratory chemicals, Manufacture of substances
NOTRUFNUMMERN:
91 22 6663 6663
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LOBA CHEMIE PVT. LTD
E-Mail-Addresse
info@lobachemie.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H314, H330, H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS06 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H330 - Lebensgefahr bei Einatmen. H372 - Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen . P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH014 - Reagiert heftig mit Wasser. EUH029 - Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 H302 Akute Toxizität (inhalativ), Kategorie 2 H330 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1, Unterkategorie 1A H314 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), H372 Kategorie 1 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. Lebensgefahr bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.