Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-100-4/7439-92-1
Name der Chemikalie
Blei, massiv: [Partikeldurchmesser ≥ 1 mm]
Konzentration
LEAD POWDER
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2024-06-18
Produktidentifikator
LEAD POWDER (LAB) EXTRA PURE
CAS-Nr.
7439-92-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrial. For professional use only
NOTRUFNUMMERN:
91 22 6663 6663
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LOBA CHEMIE PVT. LTD
E-Mail-Addresse
info@lobachemie.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360FD, H362, H372, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360FD
May damage fertility; May damage the unborn child
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H360FD - Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H362 - Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H372 - Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 - Staub nicht einatmen. P263 - Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden. P264 - Nach Gebrauch die Hände, Unterarme und das Gesicht gründlich waschen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Stoffe, die die PBT-Kriterien gemäß REACH Anhang LEAD POWDER (7439-92-1) XIII nicht erfüllen Stoffe, die die vPvB-Kriterien gemäß REACH Anhang LEAD POWDER (7439-92-1) XIII nicht erfüllen Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Reproduktionstoxizität, Kategorie 1A H360FD Reproduktionstoxizität, Zusatzkategorie, Wirkungen auf/über H362 Laktation Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), H372 Kategorie 1 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 H410 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.