Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-804-1/110-80-5
Name der Chemikalie
2-ethoxyethanol
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2024-03-12
Produktidentifikator
2-ETHOXYETHANOL AR
1.3 Synonyme:
Cellosolve, Ethylene glycol ethyl ether, Oxitol, Ethyl Cellosolve, EGEE
CAS-Nr.
110-80-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezifikation für den industriellen/professionellen Industriell Gebrauch Nur für den gewerblichen Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
91 22 6663 6663
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LOBA CHEMIE PVT. LTD
E-Mail-Addresse
info@lobachemie.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H302, H331, H360FD
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS06 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H331 - Giftig bei Einatmen. H360FD - Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise
P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233 - Behälter dicht verschlossen halten. P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Vorschrift der nordischen Länder Dänemark MAL-Code 00-6 (Durchführungsverordnung Nr. 301 von 1993)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Stoffe, die die PBT-Kriterien gemäß REACH Anhang 2-ETHOXYETHANOL (110-80-5) XIII nicht erfüllen Stoffe, die die vPvB-Kriterien gemäß REACH Anhang 2-ETHOXYETHANOL (110-80-5) XIII nicht erfüllen Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226 Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 H302 Akute Toxizität (inhalativ), Kategorie 3 H331 Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B H360FD Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. Giftig bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.