Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-661-8/123-91-1
Name der Chemikalie
1,4-Dioxane
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2025-06-23
Produktidentifikator
1,4-DIOXANE GC REFERENCE STANDARD
1.3 Synonyme:
Dioxane, Diethylene oxide, p-Dioxane, Diethylene ether
CAS-Nr.
123-91-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien Reagens
NOTRUFNUMMERN:
91 22 6663 6663
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LOBA CHEMIE PVT. LTD
E-Mail-Addresse
info@lobachemie.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H335, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H335 - Kann die Atemwege reizen. H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH019 - Kann explosionsfähige Peroxide bilden. EUH066 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 H225 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Karzinogenität, Kategorie 2 H351 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), H335 Kategorie 3, Atemwegsreizung Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Kann vermutlich Krebs erzeugen. Kann die Atemwege reizen. Verursacht schwere Augenreizung.