Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
232-433-8/8028-48-6
Name der Chemikalie
Citrus aurantium amara and dulcis flower oil (40) Citrus aurantium amara and dulcis peel oil (40)
Konzentration
≥1-<2,5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-03-03
Produktidentifikator
Lithofin Graffiti-Entferner
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gemisch, Wasch- und Reinigungsmittel,
Hersteller / Lieferant
Händler
NOTRUFNUMMERN:
145
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Lithofin AG Schweiz
E-Mail-Addresse
info@lithofin.ch, info@lithofin.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Eye Irrit. 2 ; H319 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 2 ; Verursacht schwere Augenreizung. Skin Sens. 1 ; H317 - Sensibilisierung der Haut : Kategorie 1 ; Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Weitere Informationen
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Bemerkung Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16. siehe Abschnitt 12.5
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Orange, süß, Extrakt ; CAS-Nr. : 8028-48-6
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokaler und nationaler Vorschriften entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich. Dieses Material kann durch Hitze, Funken, Flammen oder andere Zündquellen (z.B. statische Elektrizität, Zündflammen, mechanische/elektrische Ausrüstung und elektronische Geräte wie Handys, Computer und Pager die nicht als eigensicher zugelassen sind) entzündet werden.