Allgemeine Information
Version
(Überarbeitung
Überarbeitet am
2025-06-26
Produktidentifikator
Lithofin Rost-Ex
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gemisch, Wasch- und Reinigungsmittel, wässrige Lösung
Hersteller / Lieferant
Lithofin AG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Lithofin AG
E-Mail-Addresse
info@lithofin.ch, info@lithofin.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriummercaptoacetat ; CAS-Nr. 367-51-1
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokaler und nationaler Vorschriften entsorgen. Andere Kennzeichnung
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber Nichtzielorganismen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
Weitere Informationen
siehe Abschnitt 12.5
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 ; H302 - Akute Toxizität (oral) : Kategorie 4 ; Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Skin Sens. 1 ; H317 - Sensibilisierung der Haut : Kategorie 1 ; Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Zusätzliche Hinweise Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Bemerkung Wortlaut der Gefahren- und EU Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16.