Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
≥0,0036-<0,036
EC/CAS
55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)
Konzentration
≥0,00015-<0,0015
Allgemeine Information
Version
1.0.0
Überarbeitet am
2026-02-03
Produktidentifikator
Lithofin MN Betoncoating -anthrazit-
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gemisch, Versiegelung, Emulsionen/Dispersionen
Hersteller / Lieferant
Lithofin AG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Lithofin AG
E-Mail-Addresse
info@lithofin.de
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften entsorgen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH208
Enthält
1,2-BENZISOTHIAZOL-3(2H)-ON ; GEMISCH AUS 5-CHLOR-2-METHYL-2H- ISOTHIAZOL-3-ON UND 2-METHYL-2H-ISOTHIAZOL-3-ON (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Andere Kennzeichnung
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber dem Menschen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber Nichtzielorganismen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
Weitere Informationen
siehe Abschnitt 12.5
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Keine Zusätzliche Hinweise Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Bemerkung Wortlaut der Gefahren- und EU Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16.