Allgemeine Information
Version
(Überarbeitung
Überarbeitet am
2025-06-04
Produktidentifikator
Lithofin KF Silikonentferner
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gemisch, Wasch- und Reinigungsmittel, Enthält: organische Lösungsmittel sauer
Hersteller / Lieferant
Lithofin AG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Lithofin AG
E-Mail-Addresse
produktion@ardex.at, info@lithofin.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
Ätzwirkung (GHS05)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Phosphorsäure, 2-Ethylhexylester ; CAS-Nr. 12645-31-7
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokaler und nationaler Vorschriften entsorgen. Andere Kennzeichnung
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber Nichtzielorganismen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
Weitere Informationen
siehe Abschnitt 12.5
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Skin Corr. 1B ; H314 - Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Kategorie 1B ; Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 ; H318 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 1 ; Verursacht schwere Augenschäden. Zusätzliche Hinweise Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Bemerkung Wortlaut der Gefahren- und EU Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16.