Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
225-768-6/5064-31-3
Name der Chemikalie
Trisodium nitrilotriacetate
Konzentration
1-<5
EC/CAS
229-912-9/6834-92-0
Name der Chemikalie
Disodium metasilicate
Konzentration
1-<5
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
0,5-<2
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-04-02
Produktidentifikator
Universal-Reinger extrem 11 kg
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reiniger
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LIQUI MOLY GmbH
E-Mail-Addresse
info@chemical-check.de,
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Nicht bestimmt 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Xi, Reizend, R38 Xi, Reizend, R41
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Nicht bestimmt 2.2.2 Kennzeichnung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Kennzeichnung nach österreichischen Vorschriften (Chemikaliengesetz/Chem V)
Gefahrenpiktogramme
Xi
Gefahrenhinweise
Reizend
R-Sätze
38 Reizt die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Zusätze: n.a.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Hoher pH-Wert kann Gewässer schädigen. Verordnung (EG) Nr. 648/2004 unter 5 % nichtionische Tenside NTA (Nitrilotriessigsäure) und deren Salze Duftstoffe CITRONELLOL HEXYL CINNAMAL