Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
50-<70
EC/CAS
227-813-5/5989-27-5
Name der Chemikalie
(R)-p-mentha-1,8-diene
Konzentration
0,1-<0
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-08-25
Produktidentifikator
Klimafresh 150 mL
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozid
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
Gesundheit Österreich GmbH, Wien. NOTRUF Tel. 01 406 43 43 (von außerhalb Österreichs Tel. +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LIQUI MOLY GmbH
E-Mail-Addresse
info@chemical-check.de,
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H223, H229, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H223
Flammable aerosol
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Eye Irrit. 2 H319-Verursacht schwere Augenreizung. Aerosol 2 H223-Entzündbares Aerosol. Aerosol 2 H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Achtung H319-Verursacht schwere Augenreizung. H223-Entzündbares Aerosol. H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211-Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251-Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P280-Augenschutz tragen. P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313-Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P410+P412-Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen. EUH208-Enthält (R)-p-Mentha-1,8-dien. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Verordnung (EG) Nr. 648/2004 30 % und darüber halogenierte Kohlenwasserstoffe Duftstoffe LIMONENE LINALOOL BENZYL ALCOHOL Desinfektionsmittel