Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-08-16
Produktidentifikator
HYDRAULIKÖL HLP 10 20L
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hydrauliköl
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LIQUI MOLY GmbH
E-Mail-Addresse
info@chemical-check.de,
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Asp. Tox. 1 H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG. H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr
Antwort
P301+P310-BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331-KEIN Erbrechen herbeiführen.
Lagerung
P405-Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501-Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Kohlenwasserstoffe, C15-C20, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <0,03% Aromaten
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Produkt kann einen Film auf der Wasseroberfläche bilden, der den Sauerstoffaustausch verhindern kann. Gewässerschädigung durch Kohlenwasserstoffe ist möglich. Trinkwassergefährdung möglich.