Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
919-164-8/64742-82-1
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrodesulfurized heavy
Konzentration
20-40
EC/CAS
918-481-9/66204-44-2
Name der Chemikalie
3,3′-Methylenebis[5-methyloxazolidine]
Konzentration
10-<25
EC/CAS
918-481-9/64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
1-10
EC/CAS
203-234-3/104-76-7
Name der Chemikalie
2-ethyl-1-hexanol
Konzentration
1-5
EC/CAS
200-753-7
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
1-5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-08-06
Produktidentifikator
BOOTS-DIESEL-ADDIT.KONZ. 1 L
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Additive Biozid
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
(VIZ), Allgemeines Krankenhaus Wien (AKH), Währinger Gürtel 18-20, A-1090 Wien. NOTRUF Tel. 01 406
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LIQUI MOLY GmbH
E-Mail-Addresse
info@chemical-check.de,
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H314, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Skin Corr. 1B H314-Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Asp. Tox. 1 H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Aquatic Chronic 2 H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Xn, Gesundheitsschädlich, R20/21/22 C, Ätzend, R34 R44 N, Umweltgefährlich, R51/53 Xn, Gesundheitsschädlich, R65 H314-Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr
Verhütung
P260-Dampf oder Aerosol nicht einatmen. P273-Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280-Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Gesichts- /Augenschutz tragen.
Antwort
P301+P310+P331-BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353-BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P315-Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
P405-Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501-Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. EUH044-Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. 3,3'-Methylenbis[5-methyloxazolidin] Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, Aromaten (2-25%) Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <2% Aromaten
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Gebrauch: Bildung entzündlicher Dampf/Luftgemische möglich. Produkt kann einen Film auf der Wasseroberfläche bilden, der den Sauerstoffaustausch verhindern kann.