Linx Black Mixed Base Ink 3103

Linx Printing Technologies Ltd

Überarbeitet am : 2023-04-13

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GHS02 GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 5
Sicherheitsrisikobewertung 3
Umweltrisikobewertung 4

Allgemeine Information

Version

19 (a ersetzen 18

Überarbeitet am

2023-04-13

Produktidentifikator

Linx Black Mixed Base Ink 3103

1.3 Synonyme:

Nicht relevant

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Druckertinte

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Jeder dieser unbestimmten Gebrauche wird weder in diesem Abschnitt noch in Abschnitt 7.3 angegeben

NOTRUFNUMMERN:

(+1)-352-323-3500, 1-800-535-5053

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

E011 E012 M009 M010 M032 T021 GHS02 GHS07 GHS08 GHS09

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Linx Printing Technologies Ltd

E-Mail-Addresse

sds@Linx.co.uk

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H225, H319, H335, H336, H360, H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H225

Highly Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (fortlaufend) 2.3.

2.3 Sonstige Gefahren

Das Produkt erfiillt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien. Das Produkt erfiillt nicht die Kriterien beztiglich seiner endokrin wirkenden Eigenschaften. Ser HUA SN Sea raU eZ Nereis PU ge Soy eS) 3.1 Stoffe: Nicht zutreffend 3.2 Gemische: Chemische Beschreibung: Mischung von Substanzen

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

GemaB Anhang II der

Weitere Informationen

bzgl. der Gefahrlichkeit der Substanzen finden Sie in den Abschnitten 11, 12 und 16 Ethanol CAS: 64-17-5 % (Gew./Gew.) >=50: Eye Irrit. 2 - H319 EC: 200-578-6 esea Uae Su LF NT) 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-MaBnahmen: Vergiftungssymptome kénnen nach dem Kontakt auftreten, weshalb im Zweifelsfalle bei direktem Kontakt mit dem chemischen Produkt oder Weiterbestehen des Unwohlseins ein Arzt zu Rate zu ziehen ist und dem Arzt das Sicherheitsdatenblatt dieses Produkts vorzulegen ist. Bei Einatmung: Den Betroffenen vom Aussetzungsort entfernen, mit sauberer Luft versorgen und diesen in Ruhestellung halten. In schweren Fallen wie Herz-Atem-Stillstand sind kiinstliche Beatmungstechniken anzuwenden (Mund-zu-Mund-Beatmung, Herzmassage, Sauerstoffversorgung usw.) Es ist unverziiglich rztlicher Rat einzuholen. Bei Beriihrung mit der Haut: ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MABNAHMEN (fortlaufend) Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen, die Haut abspiilen oder den Betroffenen gaf. mit viel kaltem Wasser und Neutralseife abduschen. In schweren Fallen den Arzt aufsuchen. Falls die Mischung Verbrennungen oder Erfrierungen verursacht, darf die Kleidung nicht ausgezogen werden, da die verursachte Verletzung gaf. verschlimmert werden kénnte, wenn diese an der Haut klebt, Falls sich auf der Haut Blasen bilden, diirfen diese keinesfalls aufgestochen werden, da dies die Infektionsgefahr erhdht. Bei Beriihrung mit den Augen: Augen mindestens 15 Minuten lang mit reichlich lauwarmem Wasser spiilen. Es ist zu vermeiden, dass der Betroffene sich die Augen reibt oder diese schlieBt. Sollte der Betroffene Kontaktlinsen tragen, so sind diese zu entfernen, soweit sie nicht an den Augen festkleben, da ansonsten zusatzliche Verletzungen auftreten kénnen. In allen Fallen muss nach dem Waschen schnellstméglich ein Arzt aufgesucht und diesem das Sicherheitsdatenblatt vorgelegt werden. Durch Verschlucken/Einatmen: Kein Erbrechen provozieren. Sollte es zum Erbrechen kommen, den Kopf nach vorn halten, um ein Einatmen zu vermeiden. Den Betroffenen in Ruhestellung halten. Mund und Rachen ausspiilen, da diese maglicherweise beim Verschlucken mit betroffen wurden. 4.2 Wichtigste akute und verzégert auftretende Symptome und Wirkungen: Die sofortigen und verzégerten Wirkungen sind in den Abschnitten 2 und 11 angegeben. 4.3 Hinweise auf arztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Nicht relevant NEO SS a a aS Behe a ede ey 5.1 Léschmittel: Geeignete Léschmittel: Vorzugsweise Feuerléscher mit Mehrzweckpulver (ABC-Pulver) verwenden, alternativ physischen Schaum oder Kohlendioxid- Feuerléscher (COz) verwenden. Ungeeignete Léschmittel: ES WIRD DAVON ABGERATEN, einen Wasserstrahl als Léschmittel einzusetzen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren: Als Folge der Verbrennung oder thermischen Zersetzung entstehen reaktive Unterprodukte, die hochgiftig sind und deshalb ein hohes Gesundheitsrisiko darstellen kénnen. 5.3 Hinweise fiir die Brandbekampfung: Abhingig von der GréBe des Feuers ist gaf. die Verwendung von vollstindiger Schutzbekleidung und autonomen Atmungsgeréten erforderlich. Es sollte ein Mindestbestand an Notfalleinrichtungen oder Ausriistung (feuerfeste Decken, tragbarer Verbandskasten, ...) gemaB der Richtlinie 89/654/EG vorhanden sein. Angaben iiber physikalische Gefahrenklassen: Explosive Eigenschaften: Nicht relevant * Oxidierende Eigenschaften: Nicht relevant * Gegeniiber Metallen korrosiv wirkende Stoffe und Nicht relevant * Gemische: Verbrennungswarme: Nicht relevant * Aerosole-Gesamtprozentsatz (nach Masse) entzlindbarerNicht relevant * Bestandteile: Sonstige sicherheitstechnische KenngréBen: Oberflaichenspannung bei 25 °C: Nicht relevant * Brechungsindex: Nicht relevant * ~Entfallt wegen der Art des Produktes, es liegt keine Information Uber geféhrliche Eigenschaften vor. ABSCHNITT 10: STABILITAT UND REAKTIVIT) 10.1 Reaktivita Keine gefaihrlichen Reaktionen sind zu erwarten, wenn die folgenden technischen Anweisungen Lagerung von Chemikalien befolgt werden. Siehe Abschnitt 7. 10.2 Chemische Stabilitat: Chemisch stabil unter den Bedingungen der Lagerung, Handhabung und Verwendung. 10.3 Méglichkeit gefahrlicher Reaktionen: Unter normalen Bedingungen werden keine gefahrlichen Reaktionen erwartet. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen: ‘Anwendbar fiir die Handhabung und Lagerung bei Raumtemperatur: Nicht zutreffend Entzundungsgefahr__[Direkte Einwirkung vermeider Nicht zutreffend 10.5 Unvertragliche Mate: \Vermeiden Sie starke Basen Starke Sauren vermeiden Nicht zutreffend Direkte Einwirkung vermeiden, Nicht zutreffend oder Laugen. 10.6 Gefahrliche Zersetzungsprodukte: Siehe Abschnitte 10.3, 10.4 und 10.5 hinsichtlich der spezifischen Abbauprodukte. Abhéingig von den Abbaubedingungen kénnen beim Abbau komplexe Mischungen chemischer Substanzen freigesetzt werden: Kohlendioxide (C02), Kohlenmonoxide und sonstige organische Verbindungen. ABSCHNITT 11: Nicht relevant Spezifische toxikologische Information der Substanzen: Aceton 5800 mg/kg Ratte CAS: 67-64-1 7426 mg/kg Kaninchen EC: 200-662-2 76 mg/L (4 h) Ratte Ethanol [6200 mg/kg Ratte CAS: 64-17-5 20000 mg/kg Kaninchen EC: 200-578-6 124,7 mg/L (4 h) Ratte Dye (1:2 Chromium (III) Complex) >5000 mg/kg Ratte CAS: 117527-94-3 Nicht relevant EC: 938-781-3 Nicht relevant [4100 mg/kg 20000 mg/kg Kaninchen Nicht relevant Schatzwerte Akuter To: >2000 mg/kg (Berechnungsmethode_) Nicht zutreffend >2000 mg/kg (Berechnungsmethode_) Nicht zutreffend >20 mg/L (4 h) (Berechnungsmethode_) Nicht zutreffend 11.2 Angaben iiber sonstige Gefahren: Endokrinschadliche Eigenschaften Das Produkt erfiillt nicht die Kriterien beziiglich seiner endokrin wirkenden Eigenschaften. Nicht relevant ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN Es liegen keine experimentellen Daten der Mischung an sich hinsichtlich der dkotoxikologischen Eigenschaften vor. 12.1 Toxizitat: Akute Toxizitat: JAceton 5540 mg/L (96 h) Oncorhynchus mykiss Fisch CAS: 67-64-1 8800 mg/L (48 h) Daphnia pulex Krustentier EC: 200-662-2 3400 mg/L (48 h) Chlorella pyrenoidosa Alge Ethanol 11000 mg/L (96 h) Alburnus alburnus Fisch CAS: 64-17-5 [9268 mg/L (48 h) Daphnia magna Krustentier EC: 200-578-6 1450 mg/L (192 h) Microcystis aeruginosa Alge Dye (1:2 Chromium (IIT) Complex) >1- 10 mg/L (96 h) Fisch CAS: 117527-94-3 >1- 10 mg/L (48 h) Krustentier EC: 938-781-3 >1- 10 mg/L (72 h) Alge Ethylacetat 230 ma/L (96 h) Pimephales promelas Fisch CAS: 141-78-6 717 ma/L (48 h) Daphnia magna Krustentier EC: 205-500-4 3300 mg/L (48 h) ‘Scenedesmus subspicatus Alge Langzeittoxiz |Aceton Nicht relevant CAS 67-64-1 EC 200-662-2 2212 mg/L Daphnia magna Krustentier Ethanol 250 mg/L Danio rerio Fisch CAS 64-17-5 EC 200-578-6 2 mg/L Ceriodaphnia dubia Krustentier Ethylacetat 9,65 mg/L Pimephales promelas Fisch CAS 141-78-6 EC 205-500-4 2,4 mg/L. Daphnia magna Krustentier 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Stoffspezifische Informationen: /Aceton Nicht relevant 100 mg/L CAS: 67-64-1 Nicht relevant 28 Tage EC: 200-662-2 Nicht relevant 196 % Ethanol Nicht relevant 100 mg/L CAS: 64-17-5 Nicht relevant 14 Tage |EC: 200-578-6 Nicht relevant 89 % ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN (fortlaufend) Dye (1:2 Chromium (III) Complex) Nicht relevant 20 mg/L. CAS: 117527-94-3 Nicht relevant 28 Tage EC: 938-781-3 Nicht relevant 141% Ethylacetat 1,36 9 02/9 100 mg/L CAS: 141-78-6 1,69 g 02/4 14 Tage EC: 205-500-4 0.8 183% 12.3 Bioakkumulationspotenzial: Stoffspezifische Informationen: Aceton 1 CAS: 67-64-1 -0,24 EC: 200-662-2 Niedrig Ethanol 3 CAS: 64-17-5 -0,31, EC: 200-578-6 Niedrig Dye (1:2 Chromium (11) Complex) CAS: 117527-94-3 2,29) EC: 938-781-3 Ethylacetat 30 CAS: 141-78-6 EC: 205-500-4 12.4 Mobilitat im Boden: Aceton 1 2,93 Pa‘ms/mol CAS: 67-64-1 [Sehr hoch ha |EC: 200-662-2 }2,304E-2 N/m (25 °C) Ja Ethanol 1 4,61E-1 Pa‘ms/mol CAS: 64-17-5 [Sehr hoch ha |EC: 200-578-6 |2,339E-2 N/m (25 °C) Ja Dye (1:2 Chromium (III) Complex) 18 Nicht relevant |CAS: 117527-94-3 [Sehr hoch Nicht relevant |EC: 938-781-3 Nicht relevant. Ethylacetat 59 13,58 Pa‘ms/mol CAS: 141-78-6 [Sehr hoch ya EC: 205-500-4 2,324E-2 N/m (25 °C) Ja 12.5

Weitere Informationen

Gema8 dem internen Notfallplan und den Informationsblattern bzgl. des Verhaltens bei Unfiillen und sonstigen Notfallen vorgehen. Jegliche Ziindquellen fernhalten. Im Brandfalle die Lagerbehiilter und -tanks der Produkte kiihlen, die sich entflammen oder explodieren kénnen oder aufgrund von erhdhten Temperaturen BLEVE-gefiihrdet sind. Der Austritt der bei der Brandbekémpfung verwendeten Produkte in das Grundwasser ist zu vermeiden. ABSCHNITT 6: M. IAHMEN BEI UNBEABSICH USS aru 6.1 Personenbezogene VorsichtsmaBnahmen, Schutzausriistungen und in Notfallen anzuwendende Verfahren: Nicht fiir Notfaille geschultes Personal: Lecks isolieren, soweit dies kein zusatzliches Risiko fiir die damit befassten Personen darstellt. Bereich evakuieren und Personen ohne Schutzausriistung fernhalten. Angesichts eines méglichen Kontakts mit dem verschiitteten Produkt ist die Verwendung von persénlichen Schutzelementen obligatorisch (siehe Abschnitt 8). Vor allem ist die Bildung von entflammbaren Dampf-Luft- Mischungen zu verhinder, sei es durch Beliiftung oder durch die Verwendung eines Neutralisationsmittels. Jegliche Zindquellen fernhalten. Verhinderung von elektrostatischen Ladungen durch die Verbindung aller Leiterfléchen, auf denen sich statische Elektrizitat bilden kann, wobei diese wiederum insgesamt geerdet sein miissen. Einsatzkrafte: Schutzausriistung tragen. Ungeschiitzte Personen fernhalten. Siehe Abschnitt 8. 6.2. UmweltschutzmaBnahmen: ABSCHNITT 6: MABNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG (fortlaufend) Ein Austreten in das Wasser ist unbedingt zu verhindern. Absorbiertes Produkt angemessen in hermetisch versiegelbaren Behaltern aufbewahren. Im Falle der Aussetzung der allgemeinen Bevélkerung oder der Umwelt sind die zustandigen Behérden zu informieren. 6.3 Methoden und Material fiir Riickhaltung und Reinigung: Es wird empfohlen: Ausgetretenes Produkt mittels Sand oder neutralem Absorptionsmaterial aufsaugen und an einen sicheren Ort bringen. Nicht mit Sagemehl oder sonstigen brennbaren Absorptionsmitteln aufsaugen. Fiir jegliche Hinweise bzgl. der Entsorgung, siehe Abschnitt 13. 6.4 Verweis auf andere Abschni Siehe Abschnitte 8 und 13. eG Ue Pras ed Ue 7.1. SchutzmaBnahmen zur sicheren Handhabung: A.- VorsichtsmaBnahmen fiir eine sichere Handhabung Es ist die giiltige Gesetzgebung zur Prévention von industriellen Risiken einzuhalten. Behalter hermetisch geschlossen halten. Verschiittete Substanzen und Reste unter Kontrolle halten und mittels sicherer Methoden entsorgen (Abschnitt 6). Auslaufen aus dem Behélter vermeiden. Orte, an denen mit gefahrlichen Produkten agiert wird, sind ordentlich und sauber zu halten. B.- Technische Empfehlungen zur Vorbeugung von Branden und Explosionen. An gut beliifteten Orten, vorzugsweise mittels értlicher Entnahme, umfiillen. Wahrend der Reinigungsoperationen Ziindquellen (Mobiltelefone, Funken, ...) vollstéindig unter Kontrolle halten und gut liiften. Die Existenz von gefihrlichen Atmospharen im Inneren von Behiltern ist zu vermeiden, wozu, soweit méglich, Neutralisierungssysteme zu verwenden sind. Langsam umfiillen, um das Entstehen von elektrostatischen Ladungen zu vermeiden. Bei méglichem Vorhandensein von elektrostatischen Ladungen: einen perfekt &quipotentiellen Anschluss sicherstellen, immer geerdete Anschliisse verwenden, keine acryifaserhaltige Arbeitskleidung tragen, sondern vorzugsweise Baumwollbekleidung und leitendes Schuhwerk. Spritzer und Zerst&ubung vermeiden. Es sind die grundlegenden Sicherheitsbedingungen fiir Gerte und Systeme gema8 der Definition in der Richtlinie 2014/34/EG sowie die Mindestvorschriften zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitskrafte unter den Auswahlkriterien der Richtlinie 1999/92/EG einzuhalten. Fiir Informationen zu Bedingungen und Materialien, die zu vermeiden sind, siehe Abschnitt 10. C.- Technische Empfehlungen zur Vorbeugung von ergonomischen und toxikologischen Risiken. SCHWANGERE FRAUEN SOLLTEN SICH DIESEM PRODUKT NICHT AUSSETZEN. Umfiillung an festen Orten, die die ordnungsgemaBen Sicherheitsbedingungen (Notfalldusche und Augenwaschanlage in der Nahe) erfilllen, wobei persénliche Schutzausriistungen, insbesondere fiir Gesicht und Hinde (siehe Abschnitt 8) zu verwenden sind. Manuelle Umfiillungen auf Behiilter mit geringen Mengen beschréinken. Wahrend der Handhabung nicht essen oder trinken und danach die Hande mit geeigneten Reinigungsmitteln waschen. D.- Technische Empfehlungen zur Vorbeugung von Umweltrisiken Aufgrund der Gefahrlichkeit dieses Produkts fiir die Umwelt wird empfohlen, dieses innerhalb eines Bereichs zu handhaben, der tiber Verseuchungskontrollbarrieren fiir den Fall eines Austritts verfiigt, und Absorptionsmaterial in der Nahe aufzubewahren. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Beriicksichtigung von Unvertraglichkeiten: A~ Technische LagermaBnahmen An einem kiihlen, trockenen und beliifteten Ort lagern B.- Allgemeine Lagerbedingungen. Warmedquellen, Strahlung, statische Elektrizitét und der Kontakt mit Lebensmitteln sind zu vermeiden. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 10.5 7.3. Spezifische Endanwendungen: Mit Ausnahme der bereits aufgefiihrten Anweisungen sind keine besonderen Empfehlungen hinsichtlich der Verwendung dieses Produkts erforderlich. ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND UBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSONLICHE SCHUTZAUSRUSTUNGEN 8.1 Zu iiberwachende Parameter Substanzen, deren Grenzwerte der Exposition am Arbeitsplatz zu kontrollieren sind: ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND UBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSONLICHE SCHUTZAUSRUSTUNGEN (fortlaufend) Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 900 (v. 25.02.2022): /Aceton CAS 67-64-1__EC 200-662-2 Ethanol CAS: 6417-5 EC: 200-578-6 Ethylacetat CAS: 141-78-6 EC: 205-500-4 Biologischen Grenzwerte: TRGS 908 - Biologische Grenzwerte (BGW) CAS: 67-64-1__ EC: 200-662-2 Expositionsende, bzw. 80 mg/L Aceton (Urin) Schichtende DNEL (Arbeitnehmer): /Aceton Nicht relevant [Nicht relevant __[Nicht relevant CAS: 67-64-1 Nicht relevant [Nicht relevant [186 mg/kg Nicht relevant EC: 200-662-2 Nicht relevant [2420 mg/m? 1210 mg/m? Nicht relevant Ethanol Nicht relevant [Nicht relevant __[Nicht relevant CAS: 64-17-5 Nicht relevant [Nicht relevant [343 mg/kg Nicht relevant EC: 200-578-6 Nicht relevant [Nicht relevant __[950 mg/m? Nicht relevant Dye (1:2 Chromium (III) Complex) Nicht relevant [Nicht relevant __[Nicht relevant CAS: 117527-94-3 Nicht relevant [Nicht relevant [0,13 mg/kg Nicht relevant EC: 938-781-3 Nicht relevant [Nicht relevant __|0,94 mg/m? Nicht relevant Ethylacetat Nicht relevant [Nicht relevant __[Nicht relevant CAS: 141-78-6 Nicht relevant [Nicht relevant [63 mg/kg Nicht relevant EC: 205-500-4 1468 mg/m? 1468 mg/m> 734 mg/m? [734 mg/m? DNEL (Bevélkerung): JAceton Nicht relevant [Nicht relevant [62 mo/kg Nicht relevant CAS: 67-64-1 Nicht relevant [Nicht relevant _[62 mg/kg Nicht relevant |EC: 200-662-2 Nicht relevant 200 mg/m> Nicht relevant Ethanol Nicht relevant 87 mg/kg Nicht relevant CAS: 64-17-5 Nicht relevant [Nicht relevant [206 mg/kg Nicht relevant |EC: 200-578-6 Nicht relevant 114 mg/ms Nicht relevant Dye (1:2 Chromium (III) Complex) Nicht relevant [Nicht relevant [0,07 mg/kg Nicht relevant cas: 117527-94-3 Nicht relevant [Nicht relevant [0,07 mg/kg Nicht relevant |EC: 938-781-3 Nicht relevant. Nicht relevant 0,23 mg/ms Nicht relevant Ethylacetat Nicht relevant [Nicht relevant__[4,5 ma/ka Nicht relevant CAS: 141-78-6 Nicht relevant [Nicht relevant [37 mo/kg Nicht relevant EC: 205-500-4 734 mg/ms 734 mg/m3 367 mg/m? PNEC: Nicht relevant ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSONLICHE SCHUTZAUSRUSTUNGEN (fortlaufend) Ethanol 580 mg/L 10,96 mg/L CAS: 64-17-5 (0,63 ma/kg 0,79 mg/L EC: 200-578-6 2,75 mg/L 3,6 mg/kg 0,38 a/kg 2,9 mg/kg Ethylacetat 650 mg/L. 10,24 mg/L CAS: 141-78-6 0,148 mg/kg [0,024 mg/L EC: 205-500-4 1,65 mg/L 1,15 ma/kg 0,2 a/kg }0,115 mg/kg 8.2. Begrenzung und Uberwachung der Exposi A.- Individuelle SchutzmaBnahmen, zum Beispiel persdnliche Schutzausrlistung Als VorsichtsmaBnahme wird die Verwendung von grundlegenden individuellen Schutzausriistungen mit der entsprechenden CE-Markierung empfohlen. Weitere Information bzgl. der individuellen Schutzausriistungen (Lagerung, Verwendung, Reinigung, Instandhaltung, Schutzklasse ...) finden Sie in der Informationsbroschiire des jeweiligen Herstellers. Die in diesem Punkt enthaltenen Indikationen beziehen sich auf das reine Produkt. Die SchutzmaBnahmen fir das verdiinnte Produkt kénnen abhangig vom Verdiinnungsarad, der Verwendung, der Anwendungsmethode etc. abweichen. Zur Feststellung der Verpflichtung zur Installation von Notduschen und/oder Augenwaschvorrichtungen in den Lagern sind die jeweils anwendbaren Vorschriften in Bezug auf die Lagerung von chemischen Produkten zu beriicksichtigen. Fir weitere Informationen siehe Abschnitte 7.1 und 7.2. B.- Atemschutz. Ersetzen, wenn der Geruch oder Geschmack des @ C € Schadstoffes im Inneren der Maske bzw. des Selbstfltermaske fur Gase . Gesichtsadapters festgestellt wird. Wenn der und Dampfe EN 405 2002+A1 2010 Schadstoff keine guten Hinweiseigenschaften Obligatorischer CAT III aufweist, wird die Verwendung von Atemschutz Isolierausrustung empfohlen. C.- Spezifischer Handschutz. Einweghandschuhe zum Jchemischen Schutz (Material Lineares Polyethylen niederer| Handschuhe bei jeglichem Anzeichen von So Dichte (LLPDE), EN ISO 21420:2020 Beschadigung ersetzen. Obligatorischer | Durchdringungszeit: > 480} CAT [II Handschutz min, Dichte: 0,062 mm) Da das Produkt eine Mischung aus verschiedenen Materialien ist, kann die Widerstandsfahigkeit des Handschuhmaterials nicht im Voraus berechnet werden und muss kurz vor der Anwendung verifiziert werden. D.- Gesichts- und Augenschutz (ai C EN 166:2002 EN 167:2002 Taglich reinigen und regelmasig desinfizieren Gesichtsschutz EN 168:2002 ‘gemaB den Anweisungen des Herstellers. obligatorischer CAT II EN ISO 4007:2018 Gesichtsschutz E.- Kérperschutz EN 1149-1,2,3 EN 13034 2005+A1 2009 Einwegschutzkleidung gegen EN ISO 13982- chemische Gefahren, 1 2004/A1 2010 Ausschliefliche Nutzung bei der Arbeit. RegelmaBig Obligatorischer antistatisch und CAT Ill EN ISO 6529:2013 Korperschutz gema6 den Anweisungen des Herstellers reinigen. feuerhemmend EN ISO 6530:2005 EN ISO 13688:2013 EN 464:1994 ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND UBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSONLICHE SCHUTZAUSRUSTUNGEN (fortlaufend) Sicherheitsschuhwerk gegen hitzebestandigen C€ EN 13832-1:2019 ersetzen. chemische Gefahren, mit EN ISO 13287:2020 Stiefel bei jeglichem Anzeichen von Beschadigung antistatischen und EN ISO 20345:2011 Obligatorischer Eigenschaften CAT Ill FuBschutz F.- Erganzende NotfallmaBnahmen q ANSI 2358-1 DIN 12 899 ISO 3864-1 2011, ISO 3864-4 2011 Notfalldusche Augenwasche Begrenzung und Uberwachung der Umweltexposition: Unter Beriicksichtigung der gemeinschaftlichen Gesetzgebung zum Umweltschutz wird empfohlen, den Austritt sowohl des Produkts als auch von dessen Verpackung in die Umwelt zu vermeiden. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 7.1.D ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften: Physisches Aussehen Aggregatzustand bei 20 °C: Fliissigkeit Aussehen: Fliissigkeit Farbe: Schwarz Geruch: Charakteristisch Geruchsschwelle: Nicht relevant * Fliichtigkeit: Siedetemperatur bei atmosphérischem Druck: 66 °C Dampfdruck bei 25 °C: >18328 Pa Dampfdruck bei 50 °C: 53103,58 Pa (53,1 kPa) Verdunstungsrate bei 25 °C: >t Produktkennzeichnung: Dichte bei 25 °C: 836,4 kg/m3 Relative Dichte bei 25 °C: 0,82 - 0,96 Dynamische Viskositat bei 25 °C: 2-50 Viskositits-Dichteverhalltnis bei 25 °C: Nicht relevant * Viskositits-Dichteverhaltnis bei 40 °C: Nicht relevant * Konzentration: Nicht relevant * pH: Nicht relevant * Dampfdichte bei 25 °C: 2 kg/m3 Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser bei 25 °C: ca. -0,24 Wasserlislichkeit bei 25 °C: Nicht relevant * Léslichkeitseigenschatt: Wenig ldslich in kaltem Wasser Zersetzungstemperatur: Nicht relevant * Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: -95 OC Entflammbarkeit: Flammpuntkt: 7°C ~Entfallt wegen der Art des Produktes, es liegt keine Information Uber gefarliche Eigenschaften vor. ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN (fortlaufend) Entziindbarkeit (fest, gasférmig): Nicht relevant * Selbstentflammungstemperatur: >210 OC Untere Entflammbarkeitsgrenze: 2,5 Volumenprozent Obere Entflammbarkeitsgrenze: 19 Volumenprozent Partikeleigenschaften: Medianwert des aquivalenten Durchmessers: Nicht zutreffend 9.2

Toxikologische Angaben

14.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der (fortlaufend) Die wiederholte, langfristige und in hdheren Konzentrationen erfolgende Aussetzung als den durch die Grenzwerte fiir professionelle Aussetzung festgesetzten Konzentrationen kann abhingig von der Aussetzungsart zu Gesundheitsschaden fiihren: A- Einnahme (akute Wirkung): - Akute Toxizitat: Aufgrund der verfiigbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfiillt. Es enthalt nicht Substanzen, die als gefahrlich bei Einnahme eingestuft sind. Fiir weitere Informationen siehe Abschnitt 3 - Atz-/Reizwirkung: Aufgrund der verfiigbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfiillt. Es weist jedoch Substanzen auf, die hinsichtlich dieser Wirkung als gefahrlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3. ? Einatmung (akute Wirkung): - Akute Toxizitat: Aufgrund der verfiigbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfiillt, da es keine Substanzen enthalt, die als gefahrlich bei Einatmung eingestuft sind. Fiir weitere Informationen siehe Abschnitt 3. - Atz-/Reizwirkung: Aufgrund der verfiigbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfiillt. Es enthalt jedoch Substanzen, die als gefahrlich bei Einatmung eingestuft sind. Fiir weitere Informationen siehe Abschnitt 3. C- Kontakt mit Haut und Augen (akute Wirkung): - Kontakt mit der Haut: Aufgrund der verfiigbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfiillt. Es enthailt jedoch Substanzen, die als gefahrlich bei Beriihrung mit der Haut eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3. - Kontakt mit den Augen: Fiihrt nach Kontakt zu Augenverletzungen. D- Krebserregende Auswirkungen, Mutationsauswirkungen und schadliche Auswirkungen auf die Fortpflanzung: - Karzinogenizitat: Aufgrund der verfiigbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfiillt, da es keine Substanzen enthailt, die aufgrund der beschriebenen Auswirkungen als gefahrlich eingestuft sind. Fiir weitere Informationen, siehe IARC: 2-Propanol (3); Ethanol (1) - Mutagenitét: Aufgrund der verfligbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfiillt, da es keine Substanzen aufweist, die hinsichtlich dieser Wirkung als gefahrlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3. - Toxizitat fiir Fortpflanzungsorgane: Kann die Fruchtbarkeit beeintrachtigen oder das Kind im Mutterleib schadigen E- Sensibilisierungsauswirkungen: - Atemwege: Aufgrund der verfiigbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfiillt, da es keine Substanzen enthillt, die als gefahrlich mit sensibilisierenden Auswirkungen eingestuft sind. Fir weitere Informationen, siehe Abschnitt 3. - Haut: Aufgrund der verfiigbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfiillt, da es keine Substanzen aufweist, die hinsichtlich dieser Wirkung als gefahrlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3. F- Spezifische Zielorgan-Toxizitat (STOT)-einmalige Exposition: Eine Aussetzung bei hohen Konzentrationen kann zu einer Depression des Zentralnervensystems fiihren und Kopfschmerzen, Schwindel, Ubelkeit, Erbrechen, Verwirrung und in schweren Fallen zu Bewusstseinsverlust hervorrufen. G- Spezifische Zielorgan-Toxizitat (S TOT)-Exposition wiederholt: - Spezifische Zielorgan-Toxizitat (S$ TOT)-Exposition wiederholt: Aufgrund der verfiigbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfilllt, da es keine Substanzen aufweist, die hinsichtlich dieser Wirkung als gefahrlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3. - Haut: Wiederholter Kontakt kann zu spréder oder rissiger Haut fiihren. =

Aspirationsgefahr

Aufgrund der verfiigbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfiillt, da es keine Substanzen aufweist, die hinsichtlich dieser Wirkung als gefahrlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Das Produkt erfiillt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien. 12.6 Endokrinschadliche Eigenschaften: Das Produkt erfiillt nicht die Kriterien beztiglich seiner endokrin wirkenden Eigenschaften. 12.7 Andere schadliche Wirkungen: Nicht beschrieben ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung: 08 03 12* | Druckfarbenabfalle, die gefahrliche Stoffe enthalten Gefahrlich Abfalltyp (Verordnung (EU) Nr. 1357/2014): ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG (fortlaufend) HP14 dkotoxisch, HP3 entztindbar, HPS Spezifische Zielorgan-Toxizitat (STOT)/Aspirationsgefahr, HP10 reproduktionstoxisch, HP4 reizend — Hautreizung und Augenschédigung Abfallmanagement (Entsorgung und Verwertung): Entsorgung durch den autorisierten Abfallentsorgern hinsichtlich der Verwertungs- und Beseitigungsverfahren gemaB Anhang 1 und Anhang 2 (Richtlinie 2008/98/EG) zuflihren. GemaB den Codes 15 01 (2014/955/EG) ist in dem Fall, dass der Behallter in direktem Kontakt mit dem Produkt war, dieser auf die gleiche Weise wie das Produkt selbst zu behandeln, ansonsten so, als gabe es keine gefahrlichen Riickstnde. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Siehe Abschnitt 6.2. Verfiigungen hinsichtlich der Abfallentsorgung: GeméaB Anhang II

Umweltgefahren

Nein 14.6 Besondere VorsichtsmaBnahmen fiir den Verwender Besondere Verfiigungen: 163, 367, 640D Tunnelbeschrankungscode: D/E Physisch-chemische siehe Abschnitt 9 Eigenschaften: Beschréinkte Mengen: 5L 14.7 Massengutbeférderung auf \icht relevant dem Seeweg gemaB IMO- Instrumenten: Beférderung gefahrlicher Giiter auf dem Seeweg: GemaB dem IMDG 40-20: 14.1 UN-Nummer oder ID- UN1210 Nummer: 14.2 OrdnungsgemaBe UN- DRUCKFARBE Versandbezeichnung: 14.3 Transportgefahrenklassen: 3 Etiketten: 3 14.4 Verpackungsgruppe: II 14.5 Meeresschadstoff: Nein 14.6 Besondere VorsichtsmaBnahmen fiir den Verwender Besondere Verfiigungen: 367, 163 EMS-Codes: FE, S-D Physisch-chemische siehe Abschnitt Eigenschaften: Beschrankte Mengen: 5L Segregationsgruppe: Nicht relevant 14.7 Massengutbeférderung auf Nicht relevant dem Seeweg gemaB IMO- Instrumenten: Air Transport gefahrlicher Giiter: ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT (fortlaufend) GemaB der IATA / ICAO 2023: UN-Nummer oder ID- UN1210 Nummer: OrdnungsgemaBe UN- DRUCKFARBE

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