Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-04-22
Produktidentifikator
NORIT-Vergussmasse
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Lindner GFT GmbH
E-Mail-Addresse
Norit@Lindner-Group.com, Martin.Roiner@Lindner-Group.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008] 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Ergebnisse von in vitro-Versuchen zeigen, dass Gemische mit mehr als 1% Zement die Haut reizen und schwere Augenschäden hervorrufen, so dass die Einstufung dieser Gemische bezüglich H315 und H318 nicht auf Grund der Be- rechnung der Einstufung der Bestandteile oder des pH-Wertes erfolgen. GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. H318 Verursacht schwere Augenschäden GHS07 Skin Irrit. H315 Verursacht Hautreizungen STOT SE H335 Kann die Atemwege reizen
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 eingestuft und ge- kennzeichnet.
Signalwort
Gefahr Gefahrenbestimmende Komponenten für die Etikettierung
Enthält
Portlandzement, grau
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen H318 Verursacht schwere Augenschäden
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungs- etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungs- etikett lesen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhan- dene Kontaktlinsen nach Möglich- keit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen. P501 Entsorgung des Inhalts/ des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internati- onalen Vorschriften. Weitere Kennzeichnungselemente Keine
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006