Allgemeine Information
Version
3.2
Überarbeitet am
2024-12-12
Produktidentifikator
Schwefelwasserstoff
Produktidentifikator
Schwefelwasserstoff
A. Handelsname:
Schwefelwasserstoff 2.3- Material Nr.78460112 (1.3kg) & 784601765 (6.7kg); Schwefelwasserstoff 2.5 - Material Nr.781501765 (1.3kg) & 78150112 (6.7kg)
1.3 Synonyme:
Schwefelwasserstoff 2.3- Material Nr.78460112 (1.3kg) & 784601765 (6.7kg); Schwefelwasserstoff
CAS-Nr.
7783-06-4
REACH-Registrierungsnummer
01-2119445737-29
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung. Vor Verwendung Gefährdungsbeurteilung durchführen Prüfgas / Kalibriergas Chemische Reaktion / Synthese Laborzwecke Zur Herstellung von Komponenten in der Elektronik- / Photovoltaikindustrie
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Anwendungen durch Verbraucher Nicht für andere als die aufgeführten Verwendungen einsetzen. Für Auskünfte über andere
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Linde Gas Schweiz AG
E-Mail-Addresse
contact.lg.ch@linde.com, urs.meyer@linde.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H220, H280, H330, H335, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H220
Extremely flammable gas
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Entzündbare Gase, Kategorie 1A H220 Gase unter Druck: Verflüssigtes Gas H280
Gesundheitsrisiken
Akute Toxizität (inhalativ: Gas), Kategorie 2 H330 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H335 Atemwegsreizung
Umweltgefahren
Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen vorhanden
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS04 GHS06 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H220 - Extrem entzündbares Gas. H330 - Lebensgefahr bei Einatmen. H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen.
Verhütung
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P260 - Gas, Dampf nicht einatmen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P304+P340+P315 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort ärztlichen Rat einholen. P377 - Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P381 - Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.
Lagerung
P403 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
Kontakt mit der Flüssigkeit kann Kaltverbrennungen/Erfrierungen verursachen. Der Stoff bzw. das Gemisch weist keine endokrin disruptiven Eigenschaften auf.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Physikalische Gefahren Entzündbare Gase, Kategorie 1A H220 Gase unter Druck: Verflüssigtes Gas H280 Gesundheitsgefahren Akute Toxizität (inhalativ: Gas), Kategorie 2 H330 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H335 Atemwegsreizung Umweltgefahren Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen vorhanden