Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-105-1/7439-96-5
Name der Chemikalie
Manganese
Konzentration
1-3
EC/CAS
231-111-4/7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
1-3
EC/CAS
231-159-6/7440-50-8
Name der Chemikalie
Copper
Konzentration
0,1-1
Allgemeine Information
Version
3.0
Überarbeitet am
2019-07-04
Produktidentifikator
CARBOFIL 2NiMoCr
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Massivdraht zum Schutzgasschweißen Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für industrielle und gewerbliche Anwendung bestimmt Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es sind keine besonderen Ausschlüsse bekannt
NOTRUFNUMMERN:
+33 (0)1.45.42.59.59, +49 (0) 89 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Lincoln Electric Europe B.V
E-Mail-Addresse
sds@lincolnelectriceurope.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H351, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Wenn das Produkt auf dem Markt keine Gefahr darstellt, ist die entsprechende Etikettierung nicht notwendig. Anmerkung 7 Legierungen, die Nickel enthalten, werden als hautsensibilisierend eingestuft, wenn die Freisetzung 0,5 μg Ni/ cm2/Woche, gemessen mit Hilfe des Europäischen Standardreferenzprüfverfahrens EN 1811, übersteigt. Keine Kennzeichnung erforderlich
2.3 Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Einstufung Spritzer und Metallschmelze können Verbrennungen verursachen. UV, IR Strahlung. Bei Verwendung bilden sich gefährliche Dämpfe. Einatmen von Dämpfen kann eine Reizung der Atemwege verursachen. Übermäßiges oder langanhaltenes Einatmen von Rauch kann Metallfieber verursachen. Elektroschocks können tödlich sein. Personen mit Herzschrittmacher sollten die Nähe zu Schweiß- und Schneidarbeiten meiden, bevor sie ihren Arzt konsultiert haben und nähere Informationen vom Hersteller des Gerätes vorliegen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gemische/Stoffe: SDB EU 2015: Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Karzinogenität, Kategorie 2 H351 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2 H373 Volltext der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Keine weiteren Informationen verfügbar