Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-09-10
Produktidentifikator
Promethazine Sulphoxide N-Oxide Hydrochloride
CAS-Nr.
1135334-50-7
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezifische Analytik Nur für Fachleute im Bereich Forschung und Analyse
NOTRUFNUMMERN:
department
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LGC Standards GmbH
E-Mail-Addresse
de@lgcstandards.com, sds-request@lgcgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H312+H332, H312, H315, H319, H332, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Akut Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Akut Tox. 4 H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Akut Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Hautreiz. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Augenreiz. 2A H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT einm. 3 H335 Kann die Atemwege reizen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R20/21/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Xi; Reizend R36/37/38: Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Entfällt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Der Stoff ist gemäß GHS (Globally Harmonized System) eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302+H312+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar