Basic Violet 3

LGC Standards GmbH

Überarbeitet am : 2015-06-23

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GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

548-62-9

Name der Chemikalie

C.I. Basic Violet 3; 4-[4,4'-Bis(dimethylamino)benzhydryliden]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden]dimethylammoniumchlorid; Kristallviolett

Konzentration

N/A

EC/CAS

208-953-6

Name der Chemikalie

C.I. Basic Violet 3; 4-[4,4'-Bis(dimethylamino)benzhydryliden]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden]dimethylammoniumchlorid; Kristallviolett

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2015-06-23

Produktidentifikator

Basic Violet 3

CAS-Nr.

548-62-9

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Spezifische Analytik Nur für Fachleute im Bereich Forschung und Analyse

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07 GHS08 GHS09 M004 M009 T050

Unternehmensinformationen

Unternehmen

LGC Standards GmbH

E-Mail-Addresse

de@lgcstandards.com, sds-request@lgcgroup.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H302, H318, H351, H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H302

Harmful if swallowed

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

GHS08 Gesundheitsgefahr Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS09 Umwelt Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R22-40: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1) Xi; Reizend R41: Gefahr ernster Augenschäden. N; Umweltgefährlich R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Carc. Cat. 3 · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Entfällt.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.

Gefahrenpiktogramme

GHS05 GHS07 GHS08 GHS09

Signalwort

Gefahr

Gefahrenhinweise

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.

PBT

Nicht anwendbar

vPvB

Nicht anwendbar

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