Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-634-8/7664-39-3
Name der Chemikalie
Hydrofluoric acid, its normal salts, its complexes and hydrofluorides with the exception of those given in Annex III
Konzentration
<2%
Allgemeine Information
Version
1
Überarbeitet am
2019-05-23
Produktidentifikator
Titanium Standard Solution
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezifische Analytik Nur für Fachleute im Bereich Forschung und Analyse
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 33716895097
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LGC GmbH
E-Mail-Addresse
info@lgc-germany.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272, H290, H301, H301+H311, H311, H314, H318, H330
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS03 GHS05 GHS06
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Salpetersäure Titanfluorid Hydrogenfluorid
Gefahrenhinweise
H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H301+H311 Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P221 Mischen mit brennbaren Stoffen unbedingt verhindern. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS03 Flamme über einem Kreis Ox. Liq. 3 H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Acute Tox. 3 H301 Giftig bei Verschlucken. Acute Tox. 3 H311 Giftig bei Hautkontakt. Acute Tox. 2 H330 Lebensgefahr bei Einatmen. GHS05 Ätzwirkung Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1)