Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-635-0/98-08-8
Name der Chemikalie
Benzotrifluoride
Konzentration
602-056- -7
Allgemeine Information
Version
1
Überarbeitet am
2024-03-26
Produktidentifikator
alpha,alpha,alpha-Trifluorotoluene
CAS-Nr.
98-08-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendung im Labor
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor
Hersteller / Lieferant
LGC GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+4930 30686700, 1-800-424-9300, +1 703-741-5970
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LGC GmbH
E-Mail-Addresse
info@lgc-germany.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Chronische aquatische Toxizität Kategorie 2 - (H411) Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 2 - (H225)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar Sicherheitshinweise - Verordnung (EG) §28 Nr.
2.3 Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor. Der Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Informationen zur endokrinen Störung Chemische Bezeichnung EU - REACH (1907/2006) - Artikel 59 EU - REACH (1907/2006) - Liste der Absatz 1 - Liste der für eine Zulassung Substanzen zur Bewertung endokriner in Frage kommenden besonders Disruptoren besorgniserregenden Stoffe (SVHC) Benzotrifluoride - - ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe Chemische Gewicht- REACH-Registrierung EC No (EU Einstufung gemäß Spezifischer M-Faktor M-Faktor Bezeichnung % snummer Index No) Verordnung (EG) Nr. Konzentrations (langfristig) 1272/2008 [CLP] grenzwert (SCL) Benzotrifluoride 100 98-08-8 - 202-635-0 Flam. Liq. 2 (H225) (602-056-00 Aquatic Chronic 2 -7) (H411) Wortlaut der H- und EUH-Sätze siehe unter Abschnitt 16 Schätzung der akuten Toxizität Wenn keine LD50/LC50-Daten verfügbar sind oder nicht der Klassifizierungskategorie entsprechen, wird der entsprechende Umrechnungswert aus CLP-Anhang I, Tabelle 3.1.2 verwende 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome Es liegen keine Informationen vor. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweis an den Arzt Symptomatische Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Großbrand Trockenlöschmittel. Kohlendioxid (CO2). Sprühwasser. Alkoholbeständiger Schaum. ACHTUNG: Verwendung von Sprühwasser bei der Brandbekämpfung kann unwirksam sein. Ungeeignete Löschmittel Ausgetretenes Material nicht durch Hochdruckwasserstrahl verteilen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren, die von dem Stoff ausgehen Entzündungsgefahr. Produkt und leeren Behälter von Hitze und Zündquellen fern halten. Im Brandfall Behälter mit Sprühwasser kühlen. Feuerrückstände und kontaminiertes Feuerlöschwasser muss gemäß den lokalen Bestimmungen entsorgt werden. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Spezielle Schutzausrüstung und Löschtrupps müssen umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte und vollständige Vorsichtsmaßnahmen für zur Brandbekämpfung Einsatzkleidung tragen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personenbezogene Mitarbeiter in sichere Bereiche evakuieren. Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung