Allgemeine Information
Version
1
Überarbeitet am
2023-05-29
Produktidentifikator
10-Oxo Naloxone
CAS-Nr.
294175-43-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendung im Labor
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor
Hersteller / Lieferant
LGC GmbH
NOTRUFNUMMERN:
1-800-424-9300, +1 703-741-5970
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LGC GmbH
E-Mail-Addresse
info@lgc-germany.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Enthält
10-Oxo Naloxone
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H318 - Verursacht schwere Augenschäden H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition Sicherheitshinweise - Verordnung (EG) §28 Nr.
2.3 Sonstige Gefahren
Der Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Informationen zur endokrinen Störung Chemische Bezeichnung EU - REACH (1907/2006) - Artikel 59 EU - REACH (1907/2006) - Liste der Absatz 1 - Liste der für eine Zulassung Substanzen zur Bewertung endokriner in Frage kommenden besonders Disruptoren besorgniserregenden Stoffe (SVHC) 10-Oxo Naloxone - - ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe Chemische Gewicht- REACH-Registrierung EC No (EU Einstufung gemäß Spezifischer M-Faktor M-Faktor Bezeichnung % snummer Index No) Verordnung (EG) Nr. Konzentrations (langfristig) 1272/2008 [CLP] grenzwert ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Brandbekämpfungsmaßnahmen einsetzen, die an die örtlichen Gegebenheiten und das Umfeld angepasst sind. Großbrand ACHTUNG: Verwendung von Sprühwasser bei der Brandbekämpfung kann unwirksam sein. Ungeeignete Löschmittel Ausgetretenes Material nicht durch Hochdruckwasserstrahl verteilen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren, die von dem Stoff ausgehen Es liegen keine Informationen vor. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Spezielle Schutzausrüstung und Löschtrupps müssen umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte und vollständige Vorsichtsmaßnahmen für zur Brandbekämpfung Einsatzkleidung tragen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personenbezogene Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Vorgeschriebene persönliche