LEYBONOL LVO 260

Leybold GmbH

Überarbeitet am : 2026-05-01

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Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2026-05-01

Produktidentifikator

LEYBONOL LVO 260

1.3 Synonyme:

L26000

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Vakuumpumpenöl Verwendet davon Es werden keine spezifischen Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird abgeraten

NOTRUFNUMMERN:

+49 32 211121704, +61 3 9573 3188

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

M004 M009 M059

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Leybold GmbH

E-Mail-Addresse

documentation@leybold.com

GHS-Informationen

Signalwort

Nicht anwendbar

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr Nicht gefährlich

Gefahrenpiktogramme

Nicht anwendbar

Signalwort

Nicht anwendbar Page 1 continued...

Gefahrenhinweise

Nicht anwendbar Zusätzliche Erklärung(en) Nicht anwendbar

Verhütung

Nicht anwendbar

Antwort

Nicht anwendbar

Sicherheitshinweise

Aufbewahrung Nicht anwendbar Entsorgung Nicht anwendbar Material enthält keine Stoffe nach Artikel 18 der CLP-Verordnung.

2.3 Sonstige Gefahren

REACH - Art.57-59: Das Gemisch enthält keine Substanzen mit sehr hohen Bedenken (SVHC) zum Zeitpunkt des Druckdatums des Sicherheitsdatenblatts. Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) gemäß Anhang XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission und der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission. Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) gemäß Anhang XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission und der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission. Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als persistent, mobil und toxisch (PMT) gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission. Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als sehr persistent und sehr mobil (vPvM) gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission. Die Substanz/Mischung enthält keine Bestandteile, die gemäß den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission als endokrinschädlich gelten, noch ist sie in der Liste gemäß Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung in Konzentrationen von ≥ 0,1 % (w/w) aufgeführt. Keine weiteren Informationen zur Produktgefährdung.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr Nicht gefährlich 1272/2008 [CLP] und Änderungen [1] Legende: 1. Geordnet nach Chemwatch; 2. Klassifizierung nach der Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 - Anhang VI

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