Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
209-909-9/597-82-0
Name der Chemikalie
O,O,O-triphenyl phosphorothioate
Konzentration
1-<2.5
EC/CAS
201-983-0/90-30-2
Name der Chemikalie
N-1-naphthylaniline
Konzentration
0.25-<1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2026-07-15
Produktidentifikator
Leybonol LVO 220
1.3 Synonyme:
L22001
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Vakuumpumpenöl Verwendet davon Es werden keine spezifischen Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird abgeraten
NOTRUFNUMMERN:
+49 32 211121704, +61 3 9573 3188
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Leybold GmbH
E-Mail-Addresse
documentation@leybold.com
GHS-Informationen
Signalwort
Nicht anwendbar
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EC) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr Nicht gefährlich
Gefahrenpiktogramme
Nicht anwendbar
Signalwort
Nicht anwendbar Page 1 continued...
Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar Zusätzliche Erklärung(en) EUH208
Enthält
N-1-Naphthylanilin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Verhütung
Nicht anwendbar
Antwort
Nicht anwendbar
Sicherheitshinweise
Aufbewahrung Nicht anwendbar Entsorgung Nicht anwendbar Material enthält O,O,O-Triphenylthiophosphat; N-1-Naphthylanilin.
2.3 Sonstige Gefahren
O,O,O- Gelistet in der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Kandidatenliste Substances of Very High Concern zur Zulassung Triphenylthiophosphat O,O,O- Das Material in diesem Sicherheitsdatenblatt erfüllt die Kriterien für persistent, bioakkumulativ und toxisch gemäß Anhang XIII. Triphenylthiophosphat Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) gemäß Anhang XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission und der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission. Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) gemäß Anhang XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission und der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission. Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als persistent, mobil und toxisch (PMT) gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission. Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als sehr persistent und sehr mobil (vPvM) gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission. Die Substanz/Mischung enthält keine Bestandteile, die gemäß den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission als endokrinschädlich gelten, noch ist sie in der Liste gemäß Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung in Konzentrationen von ≥ 0,1 % (w/w) aufgeführt. Keine weiteren Informationen zur Produktgefährdung.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr Nicht gefährlich 1272/2008 [CLP] und Änderungen [1] Legende: 1. Geordnet nach Chemwatch; 2. Klassifizierung nach der Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 - Anhang VI