Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-07-03
Produktidentifikator
Vivando
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel
NOTRUFNUMMERN:
Schweiz. Toxikologisches Informationszentrum, Telefon 145
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Leu & Gygax AG
E-Mail-Addresse
bstucki@greenmail.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H315, H317, H318, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS09 Umwelt Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG N; Umweltgefährlich R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach Schweizer Richtlinien eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: N Umweltgefährlich
R-Sätze
50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar