Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
259-980-5/56073-10-0
Name der Chemikalie
Brodifacoum (ISO); 4-Hydroxy-3-(3-(4′-brom-4-biphenylyl)-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl)cumarin (2016/1179)
Konzentration
≥0,003-<0,02
Allgemeine Information
Version
29 (ersetzt Version 28
Überarbeitet am
2023-05-02
Produktidentifikator
Talon Wax Block
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozid Rodentizid
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51, +41 44 251 66 66
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Leu+Gygax AG
E-Mail-Addresse
stucki@leugygax.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360D, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360D
May damage the unborn child
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Brodifacoum (ISO), 4-Hydroxy-3-(3-(4'-brom-4-biphenylyl)-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl)cumarin
Gefahrenhinweise
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H373 Kann das Blut schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für Sonderabfälle zuführen.
Weitere Informationen
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Kann in Luft brennbare Staubkonzentrationen bilden.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS08 Gesundheitsgefahr Repr. 1A H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. STOT RE 2 H373 Kann das Blut schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG entfällt · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. · Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. (Fortsetzung von Seite 1)