Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
≥0,025-<0,05
Allgemeine Information
Version
10 (ersetzt Version 9
Überarbeitet am
2023-06-16
Produktidentifikator
Soleto
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel Herbizid
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51, +41 44 251 66 66
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Leu+Gygax AG
E-Mail-Addresse
stucki@leugygax.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H351, H373, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H351
Suspected of causing cancer
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS08 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Metobromuron 1,2-Benzisothiazolin-3-on
Gefahrenhinweise
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501
Enthält
/ Behälter der Verkaufsstelle zurückgeben oder einer Sammelstelle für Sonderabfälle übergeben.
Weitere Informationen
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. EUH208 Enthält Metobromuron, 1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar CH (Fortsetzung auf Seite 3) (Fortsetzung von Seite 2)
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS08 Gesundheitsgefahr Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Entfällt. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. (Fortsetzung auf Seite 2) CH (Fortsetzung von Seite 1) · Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.