Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-859-9/100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
25-50%
EC/CAS
118134-30-8
Name der Chemikalie
Spiroxamin (ISO); 8-tert-Butyl-1,4-dioxaspiro[4,5]dec-2-ylmethylethylpropylamin (2017/776)
Konzentration
25-50%
Allgemeine Information
Version
35 (ersetzt Version 34
Überarbeitet am
2026-03-05
Produktidentifikator
Prox
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel Fungizid
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51, +41 44 251 66 66
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Leu+Gygax AG
E-Mail-Addresse
stucki@leugygax.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H315, H317, H318, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Dodecylbenzolsulfonsäure, Verbindung mit2-Aminoethanol (1:1) Benzylalkohol
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
SPe3 Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierten Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. (Fortsetzung von Seite 2)
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (Fortsetzung von Seite 1) GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.