Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
36734-19-7
Name der Chemikalie
3-(3,5-Dichlorphenyl)-2,4-dioxo-N-isopropylimidazolidin-1-carboxamid
Konzentration
N/A
EC/CAS
253-178-9
Name der Chemikalie
3-(3,5-Dichlorphenyl)-2,4-dioxo-N-isopropylimidazolidin-1-carboxamid
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-12-12
Produktidentifikator
Proton
CAS-Nr.
36734-19-7
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Leu & Gygax AG
E-Mail-Addresse
bstucki@greenmail.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H351, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H351
Suspected of causing cancer
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS08 Gesundheitsgefahr Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. GHS09 Umwelt Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. N; Umweltgefährlich R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach Schweizer Richtlinien eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
3-(3,5-Dichlorphenyl)-2,4-dioxo-N-iso-propylimidazolidin-1-carboxamid
R-Sätze
40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben). 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar