Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
245-430-1/23103-98-2
Name der Chemikalie
Pirimicarb (ISO); 2-(Dimethylamino)-5,6-dimethylpyrimidin-4-yldimethyl-carbamat (2016/1179)
Konzentration
≥50-<70%
EC/CAS
238-877-9/14807-96-6
Name der Chemikalie
Talc
Konzentration
≥10-<20%
Allgemeine Information
Version
42 (ersetzt Version 41
Überarbeitet am
2025-08-19
Produktidentifikator
Pirimor
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Insektizid
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51, +41 44 251 66 66
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Leu+Gygax AG
E-Mail-Addresse
stucki@leugygax.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301, H319, H332, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS06 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H301 Giftig bei Verschlucken. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für Sonderabfälle zuführen.
Weitere Informationen
SPe8 Bienengefährlich Nur für berufsmässige Verwender SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. EUH208 Enthält Pirimicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar CH (Fortsetzung auf Seite 3) (Fortsetzung von Seite 2)
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Acute Tox. 3 H301 Giftig bei Verschlucken. GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. GHS07 (Fortsetzung auf Seite 2) CH (Fortsetzung von Seite 1) Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.