Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
254-938-2/40487-42-1
Name der Chemikalie
Pendimethalin (ISO); N-(1-Ethylpropyl)-2,6-dinitro-3,4-xyliden (2022/692)
Konzentration
32-37%
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<0,03%
Allgemeine Information
Version
29 (ersetzt Version 28
Überarbeitet am
2026-03-12
Produktidentifikator
Pendi
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51, +41 44 251 66 66
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Leu+Gygax AG
E-Mail-Addresse
stucki@leugygax.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H361d, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H361d
Suspected of damaging the unborn child
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS08 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P501 Inhalt / Behälter der Verkaufsstelle zurückgeben oder einer Sammelstelle für Sonderabfälle übergeben.
Weitere Informationen
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. EUH208 Enthält Pendimethalin (ISO), 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on; 1,2-Benzisothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS08 Gesundheitsgefahr Repr. 2 H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (Fortsetzung auf Seite 2) CH (Fortsetzung von Seite 1)