Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-555-9/7632-00-0
Name der Chemikalie
Sodium nitrite
Konzentration
≤15,0%
EC/CAS
208-534-8/532-32-1
Name der Chemikalie
Benzoic acid and its sodium salt
Konzentration
10-15%
EC/CAS
202-905-8/100-97-0
Name der Chemikalie
Hexamethylenetetramine
Konzentration
≤10,0%
Allgemeine Information
Version
17 (ersetzt Version 16
Überarbeitet am
2023-10-16
Produktidentifikator
Kofasil Bale
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Siliermittel
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51, +41 44 251 66 66
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Leu+Gygax AG
E-Mail-Addresse
stucki@leugygax.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H332, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Weitere Informationen
EUH208 Enthält Hexamethylentetramin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Nicht korrosiv. Im Falle eines Kontaktes mit Säuren können nitrose Gase entstehen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Entfällt. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. · Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.