Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
0,03%
Allgemeine Information
Version
12 (ersetzt Version 11
Überarbeitet am
2022-04-12
Produktidentifikator
Copac
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel Fungizid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Leu & Gygax AG
E-Mail-Addresse
stucki@leugygax.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H410
Very toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Entfällt. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. · Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. Handelsname:Copac (Fortsetzung von Seite 1) · Gefahrenpiktogramme GHS09 · Signalwort Achtung · Gefahrenhinweise H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. · Sicherheitshinweise P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · Zusätzliche Angaben: SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Zubereitungen · Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 12527-76-3 Tribasisches Kupfersulfat 26,9% EINECS: 215-582-3 Aquatic Acute 1, H400 (M=10); Aquatic Chronic 1, H410 (M=10); Acute Tox. 4, H302 CAS: 2634-33-5 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on; 1,2-Benzisothiazolin-3-on