Allgemeine Information
Version
36 (ersetzt Version 35
Überarbeitet am
2023-10-27
Produktidentifikator
Absolut
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fungizid
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51, +41 44 251 66 66
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Leu+Gygax AG
E-Mail-Addresse
stucki@leugygax.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H335, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-[chlorocyclopropyl)-2-hydroxy-3-phenylpropyl]-2,4-dihydro-1,2,4-triazole-3-thione
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501
Enthält
/ Behälter der Verkaufsstelle zurückgeben oder einer Sammelstelle für Sonderabfälle übergeben.
Weitere Informationen
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. EUH208 Enthält 2-[chlorocyclopropyl)-2-hydroxy-3-phenylpropyl]-2,4-dihydro-1,2,4-triazole-3- thione. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Entfällt. · Gefahrenbezeichnung: Bixafen, Prothioconazol · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. (Fortsetzung auf Seite 2) CH (Fortsetzung von Seite 1) · Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.