Power Phaser Durativ

leovet Dr. Jacoby GmbH & Co. KG

Überarbeitet am : 2015-10-29

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GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

200-661-7/67-63-0

Name der Chemikalie

Propan-2-ol

Konzentration

>15-<20% >0,1-<0,5 =10%

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2015-10-29

Produktidentifikator

Power Phaser Durativ

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Verwendungsbereiche [SU] SU1 Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei Produktkategorien [PC] PC8 Biozide (z. B. Desinfektionsmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS07 M011

Unternehmensinformationen

Unternehmen

leovet Dr. Jacoby GmbH & Co. KG

E-Mail-Addresse

info@leovet.de

GHS-Informationen

Signalwort

Warnung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H319

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H319

Causes serious eye irritation

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Die Zubereitung ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

R-Sätze

R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 1.2

Gesundheitsrisiken

Eye Irrit. 2 Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren H319 Verursacht schwere Augenreizung Einstufungsverfahren Berechnungsverfahren

2.2. Kennzeichnungselemente

(67/548/EWG oder 1999/45/EG)

S-Sätze

S29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Gefahrenpiktogramme

GHS07

Gefahrenhinweise

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise

Allgemeines: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Verhütung

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Entsorgung

P501 Inhalt/Behälter zuführen.

2.3 Sonstige Gefahren

Keine Daten verfügbar

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG R-Sätze R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gesundheitsgefahren Eye Irrit. 2 Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren H319 Verursacht schwere Augenreizung. Einstufungsverfahren Berechnungsverfahren.

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