Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
>15-<20% >0,1-<0,5 =10%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-10-29
Produktidentifikator
Power Phaser Durativ
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendungsbereiche [SU] SU1 Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei Produktkategorien [PC] PC8 Biozide (z. B. Desinfektionsmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
leovet Dr. Jacoby GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@leovet.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Die Zubereitung ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
R-Sätze
R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 1.2
Gesundheitsrisiken
Eye Irrit. 2 Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren H319 Verursacht schwere Augenreizung Einstufungsverfahren Berechnungsverfahren
2.2. Kennzeichnungselemente
(67/548/EWG oder 1999/45/EG)
S-Sätze
S29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
Allgemeines: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Daten verfügbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG R-Sätze R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gesundheitsgefahren Eye Irrit. 2 Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren H319 Verursacht schwere Augenreizung. Einstufungsverfahren Berechnungsverfahren.