Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-239-6/2682-20-4
Name der Chemikalie
2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
< 0,1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-11-19
Produktidentifikator
Fensterspray
CAS-Nr.
2682-20-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrale Göttingen Tel.: +49 551 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LEIFHEIT Aktiengesellschaft
E-Mail-Addresse
info@leifheit.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 - Einatmen von Nebel, Dampf, Aerosol vermeiden. P280 - Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P501 - Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen. Kindergesicherter Verschluss : Nicht anwendbar 19.11.2019 (Version: 3.00) DE - de s1/10 Tastbarer Gefahrenhinweis : Nicht anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.