Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-961-6
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol (DEGBE)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-09-19
Produktidentifikator
LMX- Conditioner
CAS-Nr.
112-34-5
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ledermax
E-Mail-Addresse
ledermax@gmx.at
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Nicht eingestuft. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Gefahrenpiktogramme
Kein Gefahrenpiktogramm notwendig
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Sicherheitshinweise
Allgemein nicht anwendbar
Verhütung
nicht anwendbar
Antwort
nicht anwendbar
Lagerung
nicht anwendbar
Entsorgung
nicht anwendbar
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Enthält sehr geringe Mengen lsotridecanol, ethoxyliert <0,7%
Ergänzende Gefahrenhinweise
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 5-Chlor-2-methyl-2H isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220- 239-6], Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
nicht anwendbar
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten nicht anwendbar Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
nicht anwendbar P262 + P351 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P341 Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, in der sie leicht atmet. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für PBT nicht anwendbar gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang Stoff erfüllt die Kriterien für nicht anwendbar vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
keine bekannt