Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-847-6/7758-99-8
Name der Chemikalie
Copper sulphate pentahydrate
Konzentration
≤5
Allgemeine Information
Version
3.4
Überarbeitet am
2025-11-25
Produktidentifikator
SULFIREDOX
CAS-Nr.
7758-99-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für gewerbliche Anwender Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Händler
NOTRUFNUMMERN:
+359 2 9154 233, +49 (0) 6841 19240, +43 1 406 43 43, +48 42 63 14 724, +41 44 251 51 51, +41 44 251 66 66, +386 522 52 83, +420 224 919 293, +420 224 915 402, +36 80 20 11 99
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
LAFFORT FRANCE SAS
E-Mail-Addresse
info@laffort.com, laffortitalia@laffort.com, laffortusa@laffort.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine(n) Stoff(e), der/die in der gemäß Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung erstellten Liste aufgeführt ist/sind, weil er/sie endokrine Eigenschaften hat/haben, oder er/sie ist/sind nicht als Stoff mit endokrinen Eigenschaften gemäß den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission identifiziert.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 H411 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht schwere Augenreizung. Sehr giftig für Wasserorganismen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme (CLP) : GHS07